Der Rat der Tageseinrichtung hat am 19.11.2014 Aufnahmekriterien beschlossen, nach denen die Plätze vergeben werden
Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Tagesstätte
- Kinder, die zum Pastoralverbund Crange gehören
- Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des St. Elisabeth Gruppe
- Kinder aus katholischen Nachbargemeinden
- Kinder alleinerziehender, berufstätiger Mütter oder Väter
- Alter des Kindes
- Kinder mit Handicap, die in Regeleinrichtungen betreut werden können
- besondere Fälle
- Kinder aus besonders belasteten Familien (Belastungen durch Krankheit oder Pflege von Familienangehörigen)
- Kinder, die der besonderen Hilfe bedürfen (Verhaltensauffälligkeiten, Sprachauffälligkeiten, Entwicklungsrückstände)
- Kinder aus sozial schwachen Familien
- Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund
- Kinder aus kinderreichen Familien
Kriterien für die Aufnahme von Ganztagesplätzen
- Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden (Arbeitsbescheinigung)
- Kinder, deren Eltern beide erwerbstätig sind (Arbeitsbescheinigung)
- Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile an eingliederungsmaßnahmen teilnehmen oder sich in einer Ausbildung befinden
- sonstige unvorhersehbare Einzelfallsituationen
Ältere Kinder sind gegenüber jüngeren Kindern vorrangig zu berücksichtigen.